Rechtliche Hinweise

Allgemeine Informationspflicht, § 36 VSBG: 

"Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern über (z. B. Mietstreitigkeiten) zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. Wir sind der festen Überzeugung gemeinschaftlich ohne externe Dritte mit unseren Vertragspartner für beide Parteien tragbare und akzeptable Lösungen zu finden. Sofern Sie ein Problem haben, sprechen Sie es direkt an.“