Fragen über Fragen

Das Wohnen in einer Genossenschaft wie der Wohnungsverein Herne eG bietet viele Vorteile – wirft aber manchmal auch die eine oder andere Frage auf. Denn anders  als bei einer Wohnung auf dem freien Markt mieten Sie bei uns nicht  einfach nur, sondern Sie werden Mitglied. Mit der Mitgliedschaft  erwerben Sie das Recht, in einer unserer Anlagen zu wohnen. Auf dieser  Seite beantworten wir die häufigsten Fragen zur Mitgliedschaft in der Wohnungsverein Herne eG.

© Fotoatelier Ostermann

Fragen zur Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied in der Wohnungsverein Herne eG?

Wer eine Wohnung der Wohnungsverein Herne eG beziehen möchte, der muss  Mitglied in unserer Genossenschaft werden. Als Bewerber unterzeichnen  Sie zunächst eine Beitrittserklärung. Wenn unser Vorstand zustimmt, Sie  als Mitglied in die Genossenschaft aufzunehmen, dann erwerben Sie  mindestens drei Geschäftsanteile á 350 Euro. Hinzu kommt das  Eintrittsgeld, eine einmalige Gebühr in Höhe von 25 Euro. Insgesamt  werden also 1.075 Euro fällig. Eine Kaution, die sich nach den  Kaltmieten richtet, gibt es bei uns allerdings nicht. Weiterer Vorteil:  Sie erhalten auf Ihr Geschäftsguthaben eine jährliche Dividende, dies  ist mehr, als Sie für eine angelegte Kaution erhalten würden.

In welchen Fällen kann auf das Eintrittsgeld verzichtet werden?

Falls Ihr Ehepartner oder Ihr eingetragener Lebenspartner bereits  Mitglied ist, müssen Sie kein Eintrittsgeld entrichten. Wenn  minderjährige Kinder eines Mitglieds selbst Mitglied werden, entfällt  das Eintrittsgeld ebenfalls. Gleiches gilt, wenn Sie bereits in einer  anderen Wohnungsgenossenschaft Mitglied sind.

Wie viele Anteile kann ich maximal erwerben?

Neben den Pflichtanteilen ist auch die maximale Zahl der Anteile pro  Mitglied festgelegt und begrenzt: Jedes Mitglied kann höchstens zehn  Anteile halten. Dies entspricht einem Geschäftsguthaben von 3.500 Euro.

Wie hoch ist die Dividende?

Die jährliche Dividende auf das eingezahlte Geschäftsguthaben liegt bei  der Wohnungsverein Herne eG schon seit mehr als 100 Jahren konstant bei  4%. Vor allem in Niedrigzinsphasen ist die Mitgliedschaft in unserer  Genossenschaft daher auch eine attraktive Form der Geldanlage. Die  Dividendenhöhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und muss  nicht bei 4% liegen, sie könnte auch nach oben oder unten variieren. Von der Dividende abgezogen wird die Kapitalertragssteuer. Wenn Sie uns  einen Freistellungsauftrag erteilen oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt, entfällt  der Steuerabzug. Berechnungsgrundlage für die Dividende ist die Höhe des Guthabens am 01. Januar  eines Geschäftsjahres. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend.

Wann genau wird die Dividende ausgezahlt?

Die Auszahlung der Dividende erfolgt im Anschluss an die  Mitgliederversammlung. Diese findet jedes Jahr im Frühjahr, spätestens  im Sommer statt. In der Regel wird die Dividende im Juli gutgeschrieben.

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?

Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Wohnungsverein Herne eG erfolgt  schriftlich. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung nicht möglich ist,  solange Sie eine unserer Wohnungen bewohnen. Die Anmietung und Nutzung  setzt eine Mitgliedschaft bei der Wohnungsverein Herne eG voraus.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Im Gegensatz zur Kündigungsfrist unserer Wohnungen, die gesetzlich  geregelt ist und meist bei drei Monaten liegt, beträgt die  Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft  mindestens zwölf Monate. Gekündigt werden kann nur zum Ende eines  Geschäftsjahres (also zum 31.12.). Wenn Sie früher im Jahr kündigen,  verlängert sich daher die Kündigungsfrist entsprechend. Zum Beispiel:  Wenn Sie im Juli 2017 kündigen, scheiden Sie zum 1. Januar 2019 aus der  Genossenschaft aus. Ihr Geschäftsguthaben wird in dieser Zeit aber  natürlich ganz normal weiter mit der üblichen Dividende verzinst.

Wann wird mein Geschäftsguthaben ausgezahlt?

Das Geschäftsguthaben wird im Anschluss an die erste  Mitgliederversammlung nach Ihrem Ausscheiden aus der Genossenschaft  ausgezahlt, spätestens aber zum 30. Juni eines Jahres. Zum Beispiel: Sie kündigen im September 2020, dann erfolgt Ihr Austritt aus der  Genossenschaft zum 01.01.2022. Ihr Geschäftsguthaben wird spätestens zum 30.06.2022 ausgezahlt.

Wer bekommt mein Geschäftsguthaben, wenn ich versterbe?

Die Mitgliedschaft geht bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem das  Mitglied verstorben ist, auf den oder die Erben über. Nach der  Mitgliederversammlung im Folgejahr, spätestens aber zum 30. Juni, wird  das Guthaben an die Erben ausgezahlt.

Kann ich meine Geschäftsanteile an eine andere Person übertragen?

Solange Sie selber in einer Wohnung der Wohnungsverein Herne eG wohnen,  dürfen Ihre drei Pflichtanteile nicht übertragen werden. Für alle  Anteile, die keine Pflichtanteile sind, gilt: Mit Zustimmung des  Vorstandes können Sie Ihre Anteile jederzeit auf eine andere Person  übertragen. Dabei ist es egal, ob der neue Eigentümer der Anteile  bereits Mitglied ist oder der Genossenschaft als neues Mitglied  beitritt. Das Geschäftsguthaben kann auch teilweise übertragen werden.  Zum Beispiel: Sie wohnen in einer Genossenschaftswohnung und besitzen  acht Geschäftsanteile. Drei davon sind Pflichtanteile. Die anderen fünf  können ganz oder teilweise übertragen werden.

Fragen zum Geschäftsguthaben

Warum muss ich Geschäftsanteile erwerben, um bei der Wohnungsverein Herne eG wohnen zu können?

Als eingetragene Genossenschaft lebt unser Prinzip seit über 120 Jahren: Viele Mitglieder zahlen kleine Beiträge, die gemeinsam Großes bewirken. So schaffen wir bezahlbaren, modernen Wohnraum – ohne Gewinnmaximierung, sondern zum Vorteil unserer rund 1.700 Mitglieder.

Was kostet ein Geschäftsanteil?

Ein Geschäftsanteil kostet 350 Euro. Neue Mitglieder erwerben mindestens drei, maximal zehn Anteile. Zusätzlich fällt eine einmalige Eintrittsgebühr von 25 Euro an.

Ist eine Ratenzahlung möglich?

Normalerweise zahlen Mitglieder die Anteile direkt. Auf Wunsch – etwa bei Studenten oder Berufsanfängern – ist aber auch Ratenzahlung möglich: 120 Euro sofort, den Rest bequem in Monatsraten ab 10 Euro pro Anteil.

Zahle ich zusätzlich eine Kaution?

Anders als bei klassischen Mietverhältnissen fällt keine Kaution an. Das Geschäftsguthaben ersetzt sie vollständig und bietet gleichzeitig Sicherheit für beide Seiten.

Was sind die Vorteile des Geschäftsguthabens?

Ihr Geld arbeitet mit: Wir investieren es in Modernisierung, Neubauten und faire Mieten. Der Gewinn fließt an die Mitglieder zurück – seit über 100 Jahren zuverlässig mit 4 % Dividende. So wird Wohnen zur sicheren Geldanlage.

Kann ich meine Geschäftsanteile jederzeit auszahlen lassen?

Geschäftsanteile sind an die Wohnung gebunden. Eine Kündigung ist nur zum Jahresende mit zwölf Monaten Frist möglich. Das Geschäftsguthaben bleibt bis dahin angelegt und bringt Ihnen weiterhin Dividende.

Sind die Geschäftsanteile übertragbar?

Geschäftsanteile können auch übertragen werden – etwa an ein bestehendes Mitglied oder an Ihren Nachmieter, wenn er in die Genossenschaft eintritt. Voraussetzung ist die Zustimmung des Vorstands.

Muss ich eine Nachzahlung leisten, wenn die Genossenschaft Verlust macht?

Mitglieder tragen kein Risiko über ihre Anteile hinaus. Selbst im Falle von Verlusten oder einer Insolvenz besteht keine Pflicht zur Nachzahlung.

Haben Sie Fragen zum Thema “Wohnen”?

Alle Fragen zum Thema “Wohnen” bei uns in der Wohnungsverein Herne eG haben wir übersichtlich für Sie beantwortet.