Fragen zum Wohnen

Sie interessieren sich für eine Wohnung der Wohnungsverein Herne eG und haben Fragen zu unserem Angebot? Sie möchten zum Beispiel wissen, wie wir bei der Vergabe der Wohnungen vorgehen? Oder Sie suchen Informationen zum Thema Wohnberechtigungsschein oder unseren Kündigungsfristen? Dann helfen Ihnen unsere FAQ vielleicht weiter. Wir haben hier die häufigsten Fragen zum Wohnen bei der Wohnungsverein Herne eG zusammengestellt. Auf der Seite Fragen zur Mitgliedschaft beantworten wir weitere Fragen, die speziell mit unserer Genossenschaft zu tun haben. Alternativ sind wir natürlich auch gerne persönlich für Sie da. Auf der Seite Kontakt finden Sie unsere Telefonnummer, eine Email-Adresse und die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle.

FAQ - häufig gestellte Fragen zum Wohnen

1. Ich interessiere mich für eine Wohnung, die im Internet angeboten wird. Wann kann ich die Wohnung besichtigen?

Um  eine Wohnung der Wohnungsverein Herne eG besichtigen zu können, füllen Sie bitte zunächst unseren Interessentenbogen aus. Sie können dort im Feld Anmerkungen gerne angeben, dass Sie sich für eine spezielle Wohnung interessieren. Wir gleichen Ihre Anforderungen zusätzlich mit weiteren freien oder frei werdenden Wohnungen aus unserem Bestand ab und bieten Ihnen passende Wohnungen an. Selbstverständlich können Sie diese dann auch kurzfristig besichtigen.

2. Nach welchen Kriterien vergibt die Wohnungsverein Herne eG die Wohnungen?

Wenn es mehrere Interessenten für eine freie Wohnung gibt, dann spielen bei der Vergabe verschiedene Kriterien eine Rolle. Zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft bei uns gehört, dass bestehende Mitglieder der Wohnungsverein Herne eG grundsätzlich Vorrang haben. Danach erfolgt die Vergabe nach Dringlichkeit und Eingang der Bewerbungen. Gleichzeitig schauen wir aber auch, ob die künftigen Nutzer in die bestehende Hausgemeinschaft passen.

3. Ich bin ALG-Empfänger / habe einen Schufa-Eintrag. Ist das ein Problem?

Grundsätzlich vermieten wir auch an Empfänger von Arbeitslosengeld. Da die Wohnungsverein Herne eG eine Genossenschaft ist, gilt es jedoch vorab ein paar Dinge zu klären. Voraussetzung für eine Vermietung an Empfänger von ALG-II ist, dass die Nutzungsgebühr (vergleichbar mit der Miete) vom jeweiligen Amt übernommen wird. Gleiches gilt für das Geschäftsguthaben: Jeder unserer Bewohner muss für insgesamt 1.050 Euro Anteile erwerben, um bei uns Mitglied werden zu können. Wenn der Fachbereich Soziales der Stadt Herne diese Kosten übernimmt, steht einer Mitgliedschaft nichts im Wege. Anders sieht es bei negativen Schufa-Einträgen aus – in diesem Fall schließen wir grundsätzlich keine Nutzungsverträge ab.

4. Was ist ein WBS?

WBS ist die Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser ist nötig, um eine Sozialwohnung anmieten zu können. Ausgestellt wird er von der Stadt Herne. Der Hintergrund: Öffentlich geförderte Wohnungen in NRW sind in der Regel Menschen vorbehalten, die gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Das zulässige Haushaltseinkommen ist von mehreren Faktoren abhängig (zum Beispiel der Zahl der Kinder) und wird individuell ermittelt. Wer sich für das Wohnen in einer geförderten Wohnung qualifiziert, der erhält von der Stadt Herne einen Wohnberechtigungsschein.

5. Kann ich eine Sozialwohnung auch ohne WBS beziehen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Sozialwohnung ohne Wohnberechtigungsschein anzumieten. Ob dies infrage kommt, muss im Einzelfall mit der Stadt Herne geklärt werden. Sprechen Sie uns dazu gerne direkt an. Stimmt die Stadt der Vermietung ohne WBS zu, ist zusätzlich zur Nutzungsgebühr eine Ausgleichsabgabe fällig. So wird sichergestellt, dass die öffentlichen Fördergelder ausschließlich Menschen mit Wohnberechtigungsschein zugutekommen.

6. Ich suche für meine Mutter / meinen Vater eine Seniorenwohnung mit Betreuung. Bietet die Wohnungsverein Herne eG dies an?

Unsere Genossenschaft bietet ausschließlich Wohnungen ohne Betreuung im klassischen Sinne an. Was nicht heißt, dass wir keinen besonderen Service für Senioren bieten würden. In unseren Seniorenwohnanlagen sind Hauswartehepaare beschäftigt, die sich sehr liebevoll um die älteren Bewohner kümmern. Sie übernehmen die Reinigung von Treppenhaus und Außenanlagen, stellen die Mülltonnen raus und helfen auch bei kleineren Reparaturen. Zudem organisieren unsere Seniorenwarte regelmäßig Veranstaltungen. Von Karneval bis Kaffeekränzchen, von der Weihnachtsfeier bis zur Stuhlgymnastik reicht das Angebot. Des Weiteren beschäftigen wir eine Mitarbeiterin, die Hilfestellung in vielen Bereichen gibt. Sie unterstützt Senioren beispielsweise, wenn es darum geht, einen Antrag bei einer Behörde zu stellen. Oder sie regelt mit der Krankenkasse den altengerechten Umbau des Badezimmers. Sie möchten mehr erfahren? Unsere Seniorenwohnanlagen stellen wir Ihnen hier ausführlich vor.

7. Haben Sie rollstuhlgerechte / behindertengerechte Wohnungen?

Ja, zum Bestand der Wohnungsverein Herne eG gehören auch behindertengerechte Wohnungen. Unser Wohnhaus an der Straße des Bohrhammers 3 wurde komplett rollstuhlgerecht gebaut. Zudem verfügt unser Neubau an der Flottmannstraße 103 über eine Erdgeschosswohnung, die komplett auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahren zugeschnitten ist.

8. Ich suche eine möblierte Wohnung. Bieten Sie so etwas an?

Unsere Wohnungen sind normalerweise nicht möbliert. Aber es gibt Ausnahmen: Die einzigen möblierten Wohnungen, die für eine langfristige Vermietung gedacht sind, sind unsere Studenten WGs. Für einen begrenzten Zeitraum können unsere Mitglieder zudem die möblierte Gästewohnung nutzen. 

9. Ich suche eine Wohnung mit Garage oder Stellplatz. Haben Sie sowas?

Ja, wir vermieten auch Garagen und Stellplätze. Diese werden allerdings gesondert und nicht zusammen mit den Wohnungen vermietet. Wenn Sie Interesse an einem Stellplatz oder einer Garage haben, können Sie sich auf unsere Warteliste setzen lassen. Hierzu ist eine schriftliche Bewerbung nötig. Näheres dazu erfahren Sie von uns telefonisch oder per Email. Hier geht es zur Seite Kontakt.

10. Welche Kündigungsfristen gibt es bei der Wohnungsverein Herne eG?

Die Kündigungsfrist für unsere Wohnungen beträgt drei Monate. Bis zum 3. Werktag muss die Kündigung bei uns schriftlich eingegangen sein. Langjährigen Mitgliedern (über 20 Jahre Wohndauer) räumen wir eine verkürzte Kündigungsfrist ein. Bitte beachten Sie, dass für die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft andere Kündigungsfristen gelten. Mehr dazu auf den Seiten Fragen zur Mitgliedschaft und Geschäftsguthaben.

11. Wie muss ich die Wohnung im Falle einer Kündigung zurückgeben?

In welchem Zustand Sie die Wohnung nach Ihrem Auszug übergeben müssen, wird  individuell vereinbart und vertraglich festgehalten. Die Details besprechen wir mit Ihnen im Rahmen der Wohnungsvorbesichtigung.

12. Meine Mutter / mein Vater, die bei der Genossenschaft wohnen, ist gestorben. Was muss ich tun?

Selbstverständlich bemühen wir uns, Sie in dieser schweren Zeit im Rahmen unserer Möglichkeiten so gut es geht zu unterstützen. Nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt mit uns auf, und wir erläutern Ihnen das Vorgehen persönlich. Generell gilt: Wenn ein Mitglied unserer Genossenschaft verstirbt, dann können die Erben den Nutzungsvertrag für die Wohnung kündigen. Dabei gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, in der Regel also drei Monate. Bitte beachten Sie, dass für die Kündigung eine Sterbeurkunde vorgelegt werden muss.

13. Kann ich selber einen Nachmieter für meine Wohnung besorgen?

Wir freuen uns, wenn Sie einen Nachmieter für Ihre Wohnung vorschlagen. Allerdings können wir Ihnen nicht versprechen, dass Ihr Nachmieter den Zuschlag für die Wohnung erhält. Die Entscheidung über die Vergabe der Wohnung trifft die Wohnungsverein Herne eG. Hierbei werden grundsätzlich Mitglieder der Genossenschaft vorrangig behandelt.

14. Was ist der Unterschied zwischen einer Gas-Etagenheizung oder einer Zentralheizung?

Wenn die angebotene Wohnung über eine Gas-Etagenheizung verfügt, dann befindet sich in der Wohnung eine Gastherme die über einen separaten Zähler verfügt. Den Verbrauch rechnen unsere Bewohner direkt mit dem Energielieferanten ab, die Kosten sind also nicht in der Nutzungsgebühr enthalten. Anders bei der Zentralheizung: Hier steht die Anlage in einem Heizungsraum und beheizt das gesamte Haus. Eine individuelle Abrechnung ist hier nicht möglich, daher sind die anteiligen Kosten bereits in den Betriebskosten enthalten.

15. Warum ist die Wohnung nicht tapeziert und mit einem Boden belegt?

Wir statten nicht alle Wohnungen mit einem Bodenbelag und Tapeten aus. Dies ermöglicht es unseren Bewohnern, eine Wohnung ganz individuell nach den eigenen Wünschen zu gestalten. Hintergrund ist: Würden wir uns um den Boden und die Tapeten kümmern, dann müssten wir diese Kosten bei der Berechnung des Mietpreises berücksichtigen. Sie würden dann für etwas zahlen, das Ihnen unter Umständen gar nicht gefällt. Bei den Wohnungen ohne Bodenbelag haben Sie selbst die Wahl und können die Wohnung ganz nach Ihrem Geschmack und Ihren Verhältnissen mit hochwertigen oder preiswerten Materialien ausstatten. Da sie lebenslanges Wohnrecht in unserem Wohnungsbestand genießen, können Sie sicher sein, dass Sie von Ihrer Investition lange etwas haben. Und obendrein können Sie so auch langfristig Geld sparen.

 Sie haben weitere Fragen? Dann sehen Sie sich auch unsere Fragen zur Mitgliedschaft an. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch oder per Email. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.