Geschäftsguthaben

Ein Ort zum Wohnen, zum Leben und zum Wohlfühlen – es gibt viele gute Gründe, der Wohnungsverein Herne eG beizutreten. Am Beginn der Mitgliedschaft steht für jeden Interessenten der Erwerb seines Geschäftsguthabens. Wie genau dies funktioniert, erklären wir auf dieser Seite. Außerdem beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um die Geschäftsanteile – von der Dividende bis zur Kündigung.

Warum muss ich Geschäftsanteile erwerben, um bei der Wohnungsverein Herne eG wohnen zu können?

Die Wohnungsverein Herne eG ist eine eingetragene Genossenschaft. Der Grundgedanke dieses Zusammenschlusses ist, dass jedes Mitglied einen vergleichsweise kleinen Beitrag einzahlt, mit dem die Genossenschaft dann Großes bewirken kann. Frei nach dem Motto: Gemeinsam sind wir stark. 

Das Ziel unserer Genossenschaft ist seit mehr als 110 Jahren, unsere Mitglieder zu fördern, indem wir ihnen guten und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen. Anders als ein Vermieter auf dem privaten Wohnungsmarkt wollen wir nicht die maximale Rendite erwirtschaften, sondern verlangen stets angemessene Nutzungsgebühren. Schon mehr als 1.700 Mitglieder kommen in diesen Genuss. Wenn auch Sie dazu gehören möchten, werden Sie Mitglied der Wohnungsverein Herne eG.

Was kostet ein Geschäftsanteil? Wie viele kann und muss ich erwerben?

Ein Geschäftsanteil kostet 350 Euro. Jedes neue Mitglied muss mindestens drei Anteile übernehmen. Maximal kann ein Mitglied zehn Geschäftsanteile halten. Hinzu kommt eine Eintrittsgebühr von 25 Euro, die einmalig zu Beginn der Mitgliedschaft entrichtet wird.

Ist Ratenzahlung möglich?

Üblicherweise werden alle Anteile sofort eingezahlt. Der Vorstand der Wohnungsverein Herne eG kann jedoch in Ausnahmefällen auch eine Ratenzahlung zulassen. Vor allem bei Studenten und Berufsanfängern wird diese Regelung gerne genutzt. In diesem Fall zahlt das neue Mitglied lediglich 120 Euro pro Anteil sofort ein, für den Restbetrag werden monatliche Raten von mindestens 10 Euro je Geschäftsanteil vereinbart.

Zahle ich zusätzlich eine Kaution?

Nein. Wer Mitglied in unserer Wohnungsgenossenschaft wird und mit uns einen Nutzungsvertrag abschließt, der muss keine Kaution hinterlegen. Das Geschäftsguthaben genügt uns als Sicherheit.

Was sind die Vorteile des Geschäftsguthabens?

Anders als eine Kaution, die ein Vermieter anlegen und getrennt von seinem Vermögen aufbewahren muss, darf unsere Genossenschaft mit dem Geschäftsguthaben arbeiten. Wir investieren das Geld unserer Mitglieder. Wir erhalten, modernisieren und schaffen für unsere Mitglieder Wohnraum, den wir ihnen zu angemessen und fairen Preisen zur Verfügung stellen. Und den erwirtschafteten Gewinn schütten wir in Form einer Dividende an die Mitglieder aus. Die jährliche Dividende der Wohnungsverein Herne eG liegt seit über 100 Jahren konstant bei vier Prozent. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft daher auch eine attraktive Form der Geldanlage. Lesen Sie mehr zum Thema auf der Seite Vorteile der Mitgliedschaft.

Kann ich meine Geschäftsanteile jederzeit auszahlen lassen?

Um mit den Geldern der Mitglieder arbeiten und Investitionen tätigen zu können, benötigt unsere Genossenschaft für die Rückzahlung der Geschäftsanteile eine Vorlauffrist. In der Satzung der Wohnungsverein Herne eG ist deshalb klar geregelt, mit welchen Fristen unsere Mitglieder Ihre Anteile zurück erhalten. Vor allem ist geregelt, dass Sie  die Anteile lediglich kündigen können, wenn Sie auch ihre Wohnung bei der Genossenschaft kündigen. Ihre Wohnung und die Mitgliedschaft sind untrennbar miteinander verbunden. 

Generell können Mitglieder Ihre Geschäftsanteile nur zum Schluss eines Geschäftsjahres, also zum Jahresende kündigen. Die Kündigung muss mindestens ein Jahr im Voraus schriftlich erfolgen. 

In der Praxis ergibt sich daraus eine Kündigungsfrist von mindestens zwölf Monaten. Falls ein Mitglied zu Beginn oder während eines laufenden Geschäftsjahres kündigt, verlängert sich der Zeitraum entsprechend. Alternativ besteht aber die Möglichkeit, die Anteile zu übertragen (siehe nächster Punkt). 

Für Ihre Wohnung gelten die verlängerten Kündigungsfristen natürlich nicht. Sie können Ihre Wohnung ganz normal zu den im Nutzungsvertrag festgehaltenen Fristen kündigen und zahlen auch keine Miete mehr, sobald der Stichtag erreicht ist. Lediglich das Geschäftsguthaben ist noch eine Weile fest angelegt. Selbstverständlich erhalten Sie für diese Zeit noch die volle Dividende von aktuell vier Prozent.

Sind die Geschäftsanteile übertragbar?

Ja, das Geschäftsguthaben kann übertragen werden, allerdings nur an Mitglieder. Sie können Ihre Geschäftsanteile also entweder an ein bestehendes Mitglied übertragen. Oder aber der neue Eigentümer tritt unserer Genossenschaft bei. Sollten Sie also zum Beispiel einen Nachmieter für Ihre Wohnung finden, kann dieser Ihre Genossenschaftsanteile übernehmen und wird an Ihrer Stelle Mitglied. Voraussetzung für die Übertragung der Anteile ist die Zustimmung des Vorstands.

Muss ich eine Nachzahlung leisten, wenn die Genossenschaft Verlust macht?

Nein, hier können Sie unbesorgt sein: Unsere Satzung regelt in § 19 eindeutig, dass für unsere Mitglieder keine Nachschusspflicht besteht. Selbst im Falle einer Insolvenz muss niemand über seine Geschäftsanteile hinaus für die Verluste der Genossenschaft gerade stehen. Sollte die Genossenschaft in einem Jahr einen Bilanzverlust ausweisen, dann entscheidet die Mitgliederversammlung darüber, ob der Verlust aus dem Geschäftsguthaben der Mitglieder oder aus der gesetzlichen Rücklage beglichen wird.