Fragen zur Mitgliedschaft

Das Wohnen in einer Genossenschaft wie der Wohnungsverein Herne eG bietet viele Vorteile – wirft aber manchmal auch die eine oder andere Frage auf. Denn anders als bei einer Wohnung auf dem freien Markt mieten Sie bei uns nicht einfach nur, sondern Sie werden Mitglied. Mit der Mitgliedschaft erwerben Sie das Recht, in einer unserer Anlagen zu wohnen. Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen zur Mitgliedschaft in der Wohnungsverein Herne eG. Weitere Antworten zu generellen Fragen geben wir auf der Seite Fragen zum Wohnen.

1. Wie werde ich Mitglied in der Genossenschaft?

Wer eine Wohnung der Wohnungsverein Herne eG beziehen möchte, der muss Mitglied in unserer Genossenschaft werden. Als Bewerber unterzeichnen Sie zunächst eine Beitrittserklärung. Wenn unser Vorstand zustimmt, Sie als Mitglied in die Genossenschaft aufzunehmen, dann erwerben Sie mindestens drei Geschäftsanteile á 350 Euro. Hinzu kommt das Eintrittsgeld, eine einmalige Gebühr in Höhe von 25 Euro. Insgesamt werden also 1.075 Euro fällig. Eine Kaution, die sich nach den Kaltmieten richtet, gibt es bei uns allerdings nicht. Weiterer Vorteil: Sie erhalten auf Ihr Geschäftsguthaben eine jährliche Dividende, dies ist mehr, als Sie für eine angelegte Kaution erhalten würden.

2. In welchen Fällen wird auf das Eintrittsgeld verzichtet?

Falls Ihr Ehepartner oder Ihr eingetragener Lebenspartner bereits Mitglied ist, müssen Sie kein Eintrittsgeld entrichten. Wenn minderjährige Kinder eines Mitglieds selbst Mitglied werden, entfällt das Eintrittsgeld ebenfalls. Gleiches gilt, wenn Sie bereits in einer anderen Wohnungsgenossenschaft Mitglied sind.

3. Wie viele Anteile kann ich maximal erwerben?

Neben den Pflichtanteilen ist auch die maximale Zahl der Anteile pro Mitglied festgelegt und begrenzt: Jedes Mitglied kann höchstens zehn Anteile halten. Dies entspricht einem Geschäftsguthaben von 3.500 Euro.

4. Wie hoch ist die Dividende?

Die jährliche Dividende auf das eingezahlte Geschäftsguthaben liegt bei der Wohnungsverein Herne eG schon seit mehr als 100 Jahren konstant bei 4%. Vor allem in Niedrigzinsphasen ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft daher auch eine attraktive Form der Geldanlage. Die Dividendenhöhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und muss nicht bei 4% liegen, sie könnte auch nach oben oder unten variieren. Von der Dividende abgezogen wird die Kapitalertragssteuer. Wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt, entfällt der Steuerabzug. Berechnungsgrundlage für die Dividende ist die Höhe des Guthabens am 01. Januar  eines Geschäftsjahres. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend. 

5. Wann genau wird die Dividende ausgezahlt?

Die Auszahlung der Dividende erfolgt im Anschluss an die Mitgliederversammlung. Diese findet jedes Jahr im Frühjahr, spätestens im Sommer statt. In der Regel wird die Dividende im Juli gutgeschrieben.

6. Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?

Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Wohnungsverein Herne eG erfolgt schriftlich. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung nicht möglich ist, solange Sie eine unserer Wohnungen bewohnen. Die Anmietung und Nutzung setzt eine Mitgliedschaft bei der Wohnungsverein Herne eG voraus.

7. Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Im Gegensatz zur Kündigungsfrist unserer Wohnungen, die gesetzlich geregelt ist und meist bei drei Monaten liegt, beträgt die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft mindestens zwölf Monate. Gekündigt werden kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres (also zum 31.12.). Wenn Sie früher im Jahr kündigen, verlängert sich daher die Kündigungsfrist entsprechend. Zum Beispiel: Wenn Sie im Juli 2017 kündigen, scheiden Sie zum 1. Januar 2019 aus der Genossenschaft aus. Ihr Geschäftsguthaben wird in dieser Zeit aber natürlich ganz normal weiter mit der üblichen Dividende verzinst.

8. Wann wird mein Geschäftsguthaben ausgezahlt?

Das Geschäftsguthaben wird im Anschluss an die erste Mitgliederversammlung nach Ihrem Ausscheiden aus der Genossenschaft ausgezahlt, spätestens aber zum 30. Juni eines Jahres. Zum Beispiel: Sie kündigen im September 2020, dann erfolgt Ihr Austritt aus der Genossenschaft zum 01.01.2022. Ihr Geschäftsguthaben wird spätestens zum 30.06.2022 ausgezahlt.

9. Wer bekommt mein Geschäftsguthaben, wenn ich versterbe?

Die Mitgliedschaft geht bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem das Mitglied verstorben ist, auf den oder die Erben über. Nach der Mitgliederversammlung im Folgejahr, spätestens aber zum 30. Juni, wird das Guthaben an die Erben ausgezahlt.

10. Kann ich meine Geschäftsanteile an eine andere Person übertragen?

Solange Sie selber in einer Wohnung der Wohnungsverein Herne eG wohnen, dürfen Ihre drei Pflichtanteile nicht übertragen werden. Für alle Anteile, die keine Pflichtanteile sind, gilt: Mit Zustimmung des Vorstandes können Sie Ihre Anteile jederzeit auf eine andere Person übertragen. Dabei ist es egal, ob der neue Eigentümer der Anteile bereits Mitglied ist oder der Genossenschaft als neues Mitglied beitritt. Das Geschäftsguthaben kann auch teilweise übertragen werden. Zum Beispiel: Sie wohnen in einer Genossenschaftswohnung und besitzen acht Geschäftsanteile. Drei davon sind Pflichtanteile. Die anderen fünf können ganz oder teilweise übertragen werden.

Sie haben weitere Fragen? Dann sehen Sie sich auch unsere Fragen zum Wohnen an. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch oder per Email. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.