Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung 2023

Nachfolgend sehen Sie einige Impressionen der Mitgliederversammlung vom 22. Mai 2023.

In unserer Genossenschaft haben die Mitglieder das Sagen. Nicht der Vorstand oder der Aufsichtsrat, sondern jedes einzelne Mitglied mit seiner Stimme entscheidet über die Ausrichtung und die Geschäftspolitik der Wohnungsverein Herne eG. Grundlegende Entscheidungen werden deshalb auf der Mitgliederversammlung getroffen. Sie ist das höchste Organ unserer Genossenschaft und findet einmal im Jahr statt. Wie die Wohnungsverein Herne eG organisiert ist und wie auch Sie mitbestimmen können, das erfahren Sie auf dieser Seite.

Die Mitgliederversammlung steht über Vorstand und Aufsichtsrat

Als Genossenschaft wird die Wohnungsverein Herne eG gesteuert durch drei Gremien. Die täglichen Geschäfte leitet der Vorstand. Er führt das Unternehmen eigenverantwortlich, stellt also zum Beispiel Mitarbeiter ein. Kontrolliert wird die Arbeit des Vorstandes vom Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat entscheidet auch über die Besetzung des Vorstandes. Alle fünf Jahre wird der Vorstand neu bestellt. Lesen Sie mehr über Vorstand und Aufsichtsrat sowie über die aktuelle Besetzung auf der Seite Unsere Organe.

Noch über diesen beiden Gremien ist die Mitgliederversammlung angesiedelt. Die Mitgliederversammlung ist dabei nicht nur für die formale Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat zuständig, sondern hat auch darüber hinaus eine Reihe von wichtigen Funktionen. Beispielsweise wählt die Mitgliederversammlung jedes Jahr Teile des Aufsichtsrats neu. Sie stellt außerdem den Jahresabschluss fest und entscheidet darüber, wie der Gewinn verwendet wird.

Jedes Mitglied hat eine Stimme

Weil jedes Mitglied auf der Mitgliederversammlung genau eine Stimme hat, gilt die Genossenschaft als demokratischste Unternehmensform. Anders als bei einer GmbH oder einer AG kann es nicht passieren, dass ein Mehrheitsgesellschafter oder ein Großaktionär seinen Willen gegen die Mehrheit der Anteilseigner durchsetzt. 

So ist bestmöglich sichergestellt, dass die Wohnungsverein Herne eG immer im Interesse der Mitglieder handelt. Der Zweck unserer Genossenschaft ist es, die Mitglieder zu fördern und ihnen guten und preislich fairen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Daran kann weder der Vorstand noch der Aufsichtsrat etwas ändern. Denn nur die Mitgliederversammlung könnte mit einem Mehrheitsentscheid eine Änderung der Satzung beschließen. Entsprechend wichtig ist es, dass das Stimmrecht auch ausgeübt wird. Viele unserer Mitglieder nehmen dieses Recht sehr ernst.

So entscheiden Sie mit

Auch Sie möchten die Zukunft der Wohnungsverein Herne eG aktiv mitgestalten? Dann besuchen Sie unsere jährliche Mitgliederversammlung. Alle Genossenschaftsmitglieder werden von uns schriftlich eingeladen. Auf der Veranstaltung informiert Sie der Vorstand über das abgelaufene Geschäftsjahr und stellt die Pläne für die Zukunft vor. Anschließend stellt die Mitgliederversammlung den Jahresabschluss fest und fasst Beschlüsse zur Gewinnverwendung und zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Außerdem wählt die Versammlung jedes Jahr drei der insgesamt neun Aufsichtsratsmitglieder neu.